Baustellenverordnung - BaustellV
Diese Verordnung dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Eine Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird.
Bestellnummer:
GV 3
Themen:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz organisieren, Bau- und Montagestellen, Rechtsgrundlagen
Medienart:
Gesetze/Verordnungen
Branchen:
Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte
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